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Internationale Anwaltsgemeinschaft |
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Broschüre “Die Ehescheidung” Die Broschüre ist Bestandteil einer Reihe von Schriften unserer Kanzlei zu verschiedenen Rechtsgebieten. Sie soll einen groben Überblick über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens geben und dabei eine gezielte Rechtsberatung vorbereiten oder ergänzen. Die Broschüre steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download bereit, eine gedruckte Ausgabe ist aber auch selbstverständlich in unserer Kanzlei erhältlich. [31.01.2008]
Überhöhte Gaspreise: Im Streit um die Erhöhung der Gaspreise hat das Landgericht Bonn am 07.09.2006 die Klage unserer Mandanten gegen den regionalen Gasversorger abgewiesen und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Euskirchen bestätigt. Die Erhöhung der Gaspreise sei nicht zu beanstanden, da der Gasversorger die stark erhöhten Einkaufspreise für Gas nicht einmal vollständig an seine Kunden weitergegeben habe. Unter diesen Umständen seien die Preiserhöhungen nicht als unbillig im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB zu bewerten. Gegen das Urteil wurde Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. [30.10.2006]
Das Landgericht Bonn hat in einem Beschluss vom 31. Januar 2006 den beklagten Gasversorger aufgefordert, die Kalkulation seiner Gaspreise offen zu legen. Von uns vertretene Kunden des Gasversorgungsunternehmens hatten auf Feststellung geklagt, dass die letzten massiven Erhöhungen der Gasbezugspreise unbillig und damit unwirksam seien. Die Billigkeitsprüfung im Sinne von § 315 Abs. 3 BGB setzt aber voraus, dass zunächst die Kalkulation der Preise für alle Beteiligten offenliegt. Der Gasversorger hat nun drei Wochen Zeit der Aufforderung nach zu kommen. [31.01.2006]
Im Streit um die Erhöhung der Gaspreise gab das Landgericht Bonn in der mündlichen Verhandlung am 22.11.2005 zu erkennen, dass es die Begründung des erstinstanzlichen Urteils nicht für zutreffend hält. Es bejaht eine faktische Monopolstellung des Gasversorgers und hält auch eine Billigkeitsprüfung der beanstandeten Preiserhöhungen für erforderlich. [23.11.2005]
Ein Urteil des Amtsgerichts Euskirchen hat kürzlich bundesweit für Furore gesorgt. Kunden des örtlichenGasversorgungsunternehmens hatten auf Feststellung geklagt, dass die letzte Erhöhung der Gasbezugspreise unbillig und damit unwirksam sei. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Wir haben im Auftrage der Kunden Berufung eingelegt. Die Sache liegt dem Landgericht Bonn zur Entscheidung vor. [10.08.2005]
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