Häger Rechtsanwälte

Kanzlei
Rechtsanwälte
Leistungen
Kosten
Aktuell
Stellenangebote
Kontakt
Impressum
Zurück
advounion

Internationale Anwaltsgemeinschaft

Kosten

Hinsichtlich der Kosten unseres Tätigwerdens sind wir um eine größtmögliche Transparenz, schon vor Übernahme des Mandats bemüht. Grundsätzlich rechnen wir nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab, welches zum 01.07.2004 in Kraft getreten ist. Den Gesetzestext und das zugehörige Vergütungsverzeichnis können Sie über die Web-Site der Bundesrechtsanwaltskammer unter dem Stichwort "Gebühren" aufrufen und nachlesen.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz knüpft die Höhe der anfallenden Gebühren an den sogenannten "Streit- oder Gegenstandswert" an. Die gleiche Leistung des Anwalts ist umso teurer oder billiger je höher oder geringer der dem Streitfall zugrunde liegende Gegenstandswert ist. Bei Beratungsleistungen gegenüber Verbrauchern sind die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs auf maximal € 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer beschränkt.

Auf Wunsch sind wir im außergerichtlichen Bereich und bei Beratungen gerne auch auf der Basis eines Zeithonorars für Sie tätig. Die Höhe der Gebühr nennen wir Ihnen auf persönliche Anfrage.

Sollten Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sein, die gesetzlichen Gebühren aufzubringen, so sind wir auch gerne im Rahmen von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe für Sie tätig.