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Rechtsanwalt Hardt (Jahrgang 1977) ist nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Referendariat am Landgericht Koblenz seit Sommer 2007 in unserer Kanzlei als Rechtsanwalt tätig.
Herr Hardt bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht sowie allgemeines Zivilrecht und ergänzt in diesen Bereichen das Spektrum unserer Kanzlei.
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