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Rechtsanwalt Kirst (Jahrgang 1977) ist nach Studium der Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Referendarzeit am Oberlandesgericht Koblenz und Studium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer seit August 2006 zur Anwaltschaft zugelassen. Im selben Monat hat er seine Tätigkeit in der Kanzlei aufgenommen.
Herr Kirst wird sich vornehmlich den Gebieten des Strafrechts, des Verkehrsrechts und des Mietrechts widmen. Insoweit stellt er eine ideale Ergänzung des bereits vorhandenen Leistungsspektrums der Kanzlei dar. Herr Kirst ist vertretungsbefugt an allen Amts- und Landgerichten Deutschlands sowie bei den Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichten.
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