VW-Skandal – Ersatzansprüche für Betroffene

Zahlreiche Diesel-Fahrzeuge der Marken VW und AUDI entsprechend hinsichtlich ihrer Abgaswerte nicht den Herstellerangaben. Nach den Pressemitteilungen der jüngsten Zeit ist es zu massiven Manipulationen bei den Abgasmessverfahren gekommen.

Für die Käufer davon betroffener Fahrzeuge kommen Ersatzansprüche gegen die Verkäufer, aber auch gegen die Hersteller der Fahrzeuge in Betracht.

In § 434 BGB ist bestimmt, dass gekaufte Sachen, die bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen, mangelhaft sind. Ist eine gekaufte Sache mangelhaft, so kann der Käufer nach § 437 BGB Nacherfüllung verlangen. Schlägt diese fehl oder ist sie nicht möglich, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz fordern. Die Ansprüche unterliegen der Verjährung aus § 438 BGB.

In § 443 BGB ist die sogenannte Herstellergarantie geregelt. Geht der Verkäufer oder der Hersteller in einer Garantieerklärung oder in seiner Werbung zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten oder den Kaufgegenstand nachzubessern, falls der Kaufgegenstand nicht die zugesagte Beschaffenheit aufweist (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall zusätzlich die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat.

Ob die Händler/Hersteller von sich aus auf ihre Kunden zugehen, oder ob eine Prozesslawine der betroffenen Fahrzeughalter zu erwarten ist, wird sich in naher Zukunft herausstellen.

Wir beraten und vertreten betroffene Verbraucher!

Norbert Häger
Rechtsanwalt
Vertrauensanwalt des Auto Club Europa (ACE)