Flugausfälle wegen Krankmeldungen- Erste Klagen gegen TuiFly zugesprochen

Zu Beginn der Herbstferien 2016 kam es bei den Fluggesellschaften TuiFly und Air Berlin zu erheblichen Flugausfällen und Verspätungen wegen massenhafter Krankmeldungen der Belegschaft. Schadensersatzforderungen lehnte TuiFly bislang mit der Begründung ab, dass es sich bei den Krankmeldungen um höhere Gewalt gehandelt habe (wir berichteten hier).

Erste Fluggäste konnten nun jedoch einen Erfolg vor dem Amtsgericht Hannover verbuchen. Nach Medienberichten gab das Amtsgericht Hannover heute zwei Klagen auf Zahlung von Schadensersatz nach der Fluggastrechteverordnung statt. Offenbar folgt das Amtsgericht der auch von uns vertretenen Ansicht, dass Krankmeldungen von Mitarbeitern der Risikosphäre der Fluggesellschaft zuzuordnen sind und es sich damit eben nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, der einen Entschädigungsanspruch der Fluggäste entfallen ließe.

Auch wir vertreten Fluggäste, die von den Verspätungen und Flugausfällen betroffen waren. Die Erfolgsaussichten der von uns geführten Verfahren dürften sich nach den ersten Urteilen vom heutigen Tag nochmals verbessert haben.

Zur Erinnerung: Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden steht Reisenden ein pauschaler Schadensersatzanspruch von bis zu 600,00 € zu.