Jetzt Bearbeitungsgebühr zurückfordern mit unserem kostenlosen Musterbrief

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Nachdem wir bereits Bearbeitungsgebühren aus Kreditverträgen gegenüber der Santander Bank, der Targobank, der Deutschen Bank und der DSL Bank für unsere Mandanten zurückfordern konnten (wir berichteten, siehe www.haeger-rechtsanwaelte.com ), hat nun auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren aufgrund vorformulierter Vertragsbedingungen unzulässig ist (Urteil vom 13.05.2014)! Das Gericht gibt den Weg zur Rückforderung daher nun endgültig frei.

Alle Betroffenen, die 2011 oder später einen Darlehensvertrag geschlossen und in diesem Zusammenhang eine Bearbeitungsgebühr an die betroffene Bank gezahlt haben, können diese nun zurückfordern. Hierzu sollte die Bank zunächst unter Fristsetzung aufgefordert werden. Kommt die betroffene Bank der Zahlungsaufforderung innerhalb der Frist nicht nach, sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Mit Verstreichenlassen der Frist macht sich die Bank schadensersatzpflichtig, so dass entstehende Anwaltskosten von der Bank zu erstatten sind.

Die Frage, ob Bearbeitungsgebühren auch aus Verträgen die vor dem Jahr 2011 geschlossen wurden zurückgefordert werden können, ist in der Rechtsprechung noch umstritten. Immer mehr Gerichte urteilen jedoch auch hinsichtlich der Verjährungsfrage zu Gunsten der Verbraucher. So etwa das Amtsgericht Bonn (13.06.2013, Az. 102 C 262/12) das Amtsgericht Frankfurt (06.06.2013, Az. 30 C 56/13) das Landgericht Stuttgart, (23.10.2013, Az. 13 S 65/13) und das Landgericht Nürnberg-Fürth (27.01.2014, Az. 6 S 3714/13). Auch im Falle eines solchen Altvertrages bestehen daher gute Chancen, Rückzahlungsansprüche durchzusetzen. Gerne informieren wir Sie hierzu näher im Rahmen eines Beratungsgesprächs.

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