Erbrecht

Nach einem Erbfall beraten und vertreten wir Sie bei der Erbauseinandersetzung und Verwaltung des Nachlasses, der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und testamentarischer Verfügungen. Wir informieren Sie über die gesetzliche Erbfolge, die Möglichkeiten und Folgen einer Erbausschlagung oder Testamentsanfechtung.

Wir beraten Sie zudem bei der Errichtung Ihres eigenen Testaments, bei der Einsetzung von Vor- und Nacherben, einem Testamentsvollstrecker und der Erstellung von Vermächtnissen und Auflagen.

 

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