Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht umfasst als Oberbegriff die rechtlichen Belange von Unternehmern, sei es im Bereich des Gesellschafts-, Handels-, Arbeits- oder auch des Vollstreckungsrechts.

Wir beraten Startup-Unternehmen bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, über mögliche Haftungsbeschränkungen, Vertretungs- und Geschäftsführungsverhältnisse sowie die Gestaltung von Arbeitsverträgen.

Gewerbetreibende unterstützen wir bei der Abwicklung von Verträgen und der Durchsetzung Ihrer Forderungen. Ebenso vertreten wir Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei Streitigkeiten mit Arbeitnehmern und Handelspartnern.

Zu unseren Mandanten zählen Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe, Speditionsunternehmen im In- und Ausland u.v.m.

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