Flugausfall bei TuiFly, AirBerlin und Co.- Schadensersatz bis zu 600 Euro (Neuer Artikel im Live Magazin)

Artikel im Live Magazin 26.10.2016

Pünktlich zum Beginn der Herbstferien kam es jüngst bei den Fluggesellschaften TuiFly und AirBerlin zu erheblichen Flugausfällen und Verspätungen. Grund hierfür war eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Krankmeldungen der Belegschaft der Airlines. Die Krankmeldungen sahen die Unternehmen dadurch begründet, dass Übernahmeverhandlungen geführt wurden. Nach Einschätzung der Fluggesellschaften befürchteten die Mitarbeiter erhebliche Stellenstreichungen. Statt zu streiken hätten sich die Mitarbeiter daher krank gemeldet.

Kommt es zu einer Annullierung eines gebuchten Fluges oder einer Verspätung von mehr als 3 Stunden, steht den Reisenden grundsätzlich nach der s.g. Fluggasstrechteverordnung ein Anspruch auf Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes zu. Dieser Anspruch besteht unabhängig von dem tatsächlich erlittenen Schaden und kann, je nach Entfernung, zwischen 250,- EUR und 600,- EUR pro Person betragen.

Ausgeschlossen ist ein solcher Anspruch nach der Verordnung nur dann, wenn der Flugausfall oder die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Ein solcher außergewöhnlicher Umstand liegt etwa vor, wenn das Personal der Fluggesellschaft streikt.

Wie bereits von mehreren Gerichten bestätigt, ist die Erkrankung von Mitarbeitern hingegen nicht ungewöhnlich, sondern vielmehr der betrieblichen Sphäre der Airline zuzurechnen. Denn die Erkrankung eines Arbeitnehmers stellt einen Umstand dar, der sich jederzeit ereignen kann und Risiko eines jeden Arbeitgebers ist (so etwa LG Düsseldorf, 22.08.2014, Az.: 22 S 31/14; LG Darmstadt, 23.05.2012, Az.: 7 S 250/11).

Für das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes ist die Fluggesellschaft grundsätzlich beweispflichtig. Der Nachweis, dass die Mitarbeiter von AirBerlin und TuiFly ihre Krankheiten nur vorgaben jedoch tatsächlich streikten, dürfte aber kaum zu führen sein. Der Beweiswert von ärztlichen Attesten wird von den Gerichten regelmäßig besonders hoch eingestuft. Ein juristisches Vorgehen zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Fluggesellschaften erscheint daher erfolgversprechend und lohnenswert.