Gebrauchtwagenkauf – Fehlende Herstellergarantie kann zum Rücktritt berechtigen (Neuer Artikel im Live Magazin)

Live Magazin 29.06.2016

Live Magazin 29.06.2016

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens kann eine noch laufende Herstellergarantie für den Käufer von besonderem Interesse sein. Da eine Garantie die Rechte des Käufers verstärkt und ergänzt, kommt ihr ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht zu. Fehlt eine beworbene Garantie, kann dies einen Sachmangel darstellen, der die gesetzlichen Gewährleistungsrechte auslöst. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nun in seinem Urteil vom 15.06.2016 (Az. VIII ZR 134/15).

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Gebrauchtwagenhändler mit einer noch laufenden Herstellergarantie eines zum Kauf angebotenen Pkws geworben. Kurz nach dem Kauf zeigten sich sodann Motorprobleme, die eine Garantiereparatur durch den Hersteller erforderten. Die hierfür anfallenden Kosten stellte der Hersteller dem Käufer in Rechnung, unter Hinweis darauf, dass eine Garantie nicht mehr bestünde. Der Käufer erklärte daraufhin gegenüber dem Gebrauchtwagenhändler den Rücktritt von dem geschlossenen Kaufvertrag und verlangte eine Rückabwicklung des Vertrages.

Mit seiner Klage unterlag der Käufer zunächst in den Vorinstanzen, die die Auffassung vertraten, ein zum Rücktritt berechtigender Mangel liege nicht vor. Denn bei einer Herstellergarantie handele es sich nicht um eine Beschaffenheit der Sache, sondern um eine rechtliche Beziehung außerhalb der Kaufsache.

In seiner Entscheidung stellte der BGH nun klar, dass als Beschaffenheitsmerkmale einer Kaufsache nicht nur die Faktoren anzusehen sind, die ihr selbst unmittelbar „anhaften“, sondern vielmehr auch all jene Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben. Das Bestehen einer Herstellergarantie erfüllt diese Voraussetzungen, so der BGH. Dem Käufer stehen also Gewährleistungsansprüche gegen den Gebrauchtwagenhändler zu.

Rechtsanwalt Norbert Häger ist Vertrauensanwalt des Autoclub Europa (ACE).

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