Die elterliche Sorge – Rechte und Pflichten – Neuer Artikel im Live Magazin

Rechtsanwalt Thielen gibt Tipps zum Familienrecht

Eltern haben die Pflicht und das Recht für ihre minderjährigen Kinder und deren Vermögensangelegenheiten zu sorgen. Die Personensorge beinhaltet die Pflicht und das Recht der Eltern, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Bei Meinungsverschiedenheiten hierüber müssen die Eltern versuchen, sich zu einigen. Keine Rolle spielt, ob die Eltern verheiratet sind, getrennt leben oder geschieden sind. Nur bei Gefährdung des Kindeswohls muss das Familiengericht von Amts wegen in das Sorgerechtsverhältnis eingreifen.

Die Eltern können die Ausübung des Sorgerechts frei gestalten. Ihr Ziel muss eine möglichst konfliktarme Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts sein. Eine seelisch ungestörte und ungezwungene Beziehung zu beiden Elternteilen entspricht am ehesten den kindlichen Bedürfnissen und ist wesentliche Voraussetzung für eine positive Entwicklung.

Die Jugendhilfe bietet bei Trennung und Scheidung eine umfassende Beratung an und kann die Eltern bei der Entwicklung eines Konzeptes zur Wahrnehmung ihres Sorgerechts unterstützen. Eine einvernehmliche Regelung kann Grundlage einer gerichtlich dokumentierten Einigung sein.

Lassen die Konflikte der Eltern oder eine größere räumliche Entfernung die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts nicht zu, entscheidet hinsichtlich der Angelegenheiten des täglichen Lebens derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund gerichtlicher Entscheidung aufhält. In Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung bleibt das Einvernehmen des anderen Elternteils erforderlich.

Für die inhaltliche Gestaltung des Sorgerechts kommen die verschiedensten Modelle in Betracht. Möglich ist die Fortführung des gemeinsamen Sorgerechts aber auch der vollständige Ausschluss des Anderen oder die Bestellung eines Vormundes oder Pflegers. Im Zentrum dieser Entscheidung steht jedoch stets die Frage, welche umsetzbare Regelung dem Kindeswohl nach Abwägung aller Umstände am ehesten entspricht.