Das Landgericht Bonn entschied in 2. Instanz über die Ansprüche von Kunden der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG auf Rückzahlung überhöhter Gaspreisabrechnungen. Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 17.12.2008 die Preisänderungsklausel in den Sonderverträgen der Regionalgas für unwirksam erklärt hatte, bestätigte das Landgericht nun den Anspruch der von uns vertretenen Kunden auf Rückerstattung aller Zahlungen, die auf die unberechtigten Preiserhöhungen der letzten Jahre geleistet wurden. Eine Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen.