Rückforderung der Bearbeitungsgebühr eines Kreditvertrages

Artikel Live-Magazin April 2013 BearbeitungsgebuehrMehrere Oberlandesgerichte entschieden bereits, dass die Erhebung einer s.g. „Bearbeitungsgebühr“ bei Abschluss eines privaten Kreditvertrages unzulässig ist. Zahlreiche Kunden haben daher die Chance, die gezahlte Gebühr von ihrer Bank zurückzuverlangen.

Viele Jahre war es bei Abschluss eines Kreditvertrages gängige Praxis, den Kunden eine Gebühr zur Einmalzahlung in Rechnung zu stellen. Diese Gebühr berechnete sich zumeist in Höhe von 1-4 % der Darlehenssumme und wurde selbst dann nicht erstattet, wenn der Kreditnehmer das Darlehen früher als geplant zurückzahlte. Die Erhebung der Gebühr versteckte sich überwiegend im „Kleingedruckten“- den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken.

Mehrfach entschieden Gerichte nun, dass derartige Bearbeitungsgebühren die Kunden unangemessen benachteiligten und daher unzulässig seien. Zur Begründung führten die Gerichte aus, dass das Argument der Banken, mit der Gebühr würden Bereitstellungskosten und Kosten einer Liquiditätsprüfung abgegolten, nicht greife. Denn nach den gesetzlichen Bestimmungen schulde der Kunde als Gegenleistung für die Kreditgewährung ausschließlich eine Zinszahlung. Etwas anderes sehe das Gesetz nicht vor. Die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Kunden und die Bereitstellung des Kredites lägen zudem im Interessen- und Pflichtenbereich der Bank selbst, so dass hierfür nicht der Kunde zahlen müsse.

Viele Kunden konnten die gezahlte Gebühr bereits zurückgewinnen. Auch unsere Kanzlei erstritt erfolgreich die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr aus einem Kreditvertrag der Santander Consumer Bank AG. In dem geführten Prozess bestand die Besonderheit, dass die Bank (in Kenntnis der Rechtsprechung) die Bearbeitungsgebühr nicht in den Geschäftsbedingungen nannte, sondern als ausgewiesenen Betrag in das Hauptvertragsformular aufgenommen hatte. Die Bank argumentierte, dass es sich so nicht um eine (versteckte) Geschäftsbedingung handele, sondern die Gebühr mit dem Kunden individuell ausgehandelt worden und daher zulässig sei. Nach einem Hinweis des Gerichts hinsichtlich der Aussichtslosigkeit dieser Argumentation, erkannte die Santander Bank die Klageforderung vollumfänglich an.

Wie mit Presseerklärung vom 04.03.2013 bekannt gegeben, ist derzeit eine s.g. „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim Bundesgerichtshof gegen ein Urteil des OLG Hamm vom 17.09.2012 anhängig. Auch das OLG Hamm hält die formularmäßige Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr im Kreditvertrag für unwirksam. Ein Rechtsmittel gegen sein Urteil ließ das Gericht nicht zu. Sollte der BGH die Revision nun doch zulassen, wäre eine abschließende höchstrichterliche Entscheidung in der Sache zu erwarten. Hinsichtlich der Tatsache, dass die Zulässigkeit einer Beschwerde jedoch einen Streitwert von 20.000,-€ voraussetzt, dürfte damit nicht zu rechnen sein, so dass weiterhin die Entscheidungen der Oberlandesgerichte maßgeblich bleiben. Ein Blick in den eigenen Kreditvertrag erscheint daher sehr lohnenswert!

Artikel aus Live-Magazin April 2013 (PDF)

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