TelDaFax – Geschäftsführer müssen weiter zahlen!

Nachdem wir bereits im April letzten Jahres vor dem Amtsgericht Schleiden erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer des insolventen Energieriesen TelDaFax durchsetzen konnten (siehe: www.haeger-rechtsanwaelte.com – Rubrik: Aktuelles-), gibt das Gericht uns nun erneut Recht. Weitere 3 Verfahren konnten zugunsten der von uns vertretenen Kunden von TelDaFax gewonnen werden! Die Geschäftsführer müssen nun erneut aus ihrem persönlichen Vermögen für die Schäden unsere Mandanten aufkommen, die diese durch Vorauszahlungen an die Firma TelDaFax kurz vor der Insolvenz des Unternehmens erlitten hatten. Die damalige Versicherung der Geschäftsführer, dass das Unternehmen TelDaFax „auf sicheren Füßen stehe“ bewertete das Gericht als vorsätzlichen Betrug. Die Geschäftsführer hatten damals bereits Kenntnis von der bilanziellen Überschuldung des Konzerns, so dass der unmittelbar bevorstehende Leistungsausfall für sie absehbar war (abweichend das Amtsgericht Siegburg in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung).

Da es sich bei dem Vorgehen gegen die ehemaligen Geschäftsführer von TelDaFax um die einzige realistische Chance handelt, die entstandenen Verluste der damaligen Kunden wieder auszugleichen, bleibt die Sache spannend.